Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.Geltungsbereich
Sämtlichen Verkäufen, Lieferungen und Leistungen von ACCRIBIS, nachfolgend Lieferant, liegen die nachfolgenden Geschäftsbedingungen zugrunde. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen eines Bestellers haben keine Gültigkeit.
2.Angebot
Die Angebote sind, soweit nicht anders vereinbart, kostenfrei. Sie gelten ab Werk. Grafische Entwürfe, statische Berechnungen o. ä. werden nach Vereinbarung gesondert berechnet. An Angeboten, Entwürfen usw. behält sich der Lieferant das Eigentums- und Urheberrecht vor. Die Angebote, Entwürfe usw. dürfen Dritten, insbesondere Wettbewerbern nicht zugänglich gemacht werden. Bei Nichtannahme des Angebotes sind sie unverzüglich zurückzugeben. Das Angebot gilt maximal 8 Wochen.
3. Auftragsbetätigung
Die Auftragsbestätigung ist schriftlich oder per Fax einzureichen. Durch die Auftragsbestätigung wird die Bestellung oder der Auftrag verbindlich.
4. Realisierung
Vom Lieferanten angegebene Realisierungszeiten gelten ab dem Tag der schriftlichen Vorlage der Auftragsbestätigung beim Lieferanten, bzw. nachfolgend ab dem Tage, an dem der Auftrag in allen Punkten einwandfrei geklärt ist. Dazu gehört auch die Leistung einer vereinbarten Anzahlung, Änderungen der Ausführung, welche sich als technisch notwendig erweisen und dem Besteller zumutbar sind, bleiben dem Lieferanten vorbehalten. Notwendige Änderungen aufgrund behördlicher Auflagen o. ä. gelten als Auftragserweiterung. Der Lieferant ist berechtigt, insoweit von der versprochenen Leistung abzuweichen, als materialbedingte Struktur- und Farbabweichungen handelsüblich sind. Der Lieferant ist berechtigt, sich bei nicht zu vertretender Nichtbelieferung durch den Vorlieferanten und bei nicht nur vorübergehenden Leistungshindernissen aufgrund höherer Gewalt vom Vertrag zu lösen, wenn er den Vertragspartner unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit informiert und die Gegenleistung des Bestellers unverzüglich zurückerstattet.
5. Lieferung
Lieferzeitangaben sind unverbindlich. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen den Lieferanten, die Lieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben. Beim Versand auftretende Transportschäden müssen unverzüglich durch Tatbestandsaufnahme gegenüber dem Transporteur festgestellt werden.
6. Zahlung
Sofern nicht anders vereinbart, sind 30% der Auftragssumme bei der Auftragserteilung anzuzahlen. Die verbleibenden 70% werden fällig 14Tage nach Rechnungsdatum. Aufrechnung und Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten sind ausgeschlossen. Bei der Herstellung von Modellen sind 50% der Auftragssumme bei der Auftragserteilung anzuzahlen. Die verbleibenden 50% werden fällig 14 Tage nach Rechnungsdatum. Aufrechnung und Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten sind ausgeschlossen.
7. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur völligen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum des Lieferanten.
8. Reklamation/Annahmeverweigerung/Rücksendung
Für die Anzeige von offensichtlichen Mängeln besteht eine Ausschlussfrist von drei Wochen ab Lieferung. Für die Anzeige von nicht offensichtlichen Mängeln entspricht die Ausschlussfrist 12 Monate. Die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. Nach Ablauf der Frist erlöschen die Gewährleistungsansprüche. §377 HGB bleibt unberührt. Scheitert eine Lieferung, weil sich der Besteller im Annahmeverzug oder Schuldnerverzug befindet, so schuldet er dem Lieferanten eine Schadens- / Aufwendungsersatzpauschale für die vergeblich versuchte Lieferung in Höhe von 10 Euro. Dem Besteller wird der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden, bzw. Aufwendungen nicht vorgenommen worden oder wesentlich niedriger als die Pauschale sind. Bei berechtigten Mängeln ist der Lieferant zur Nachbesserung innerhalb einer zu vereinbarenden Frist verpflichtet. Handelsübliche bzw. handelsbedingte Farbabweichungen oder Materialtoleranzen stellen keinen Mangel dar und berechtigen nicht zur Mängelrüge. Ansprüche der Käufer auf Schadensersatz, die nicht auf Mängel der verkauften Sache beruhen, sind ausgeschlossen.
9. Gewährleistung
Soweit es das Gesetz nicht anders vorsieht, gibt der Lieferant auf von ihm gelieferte Produkte eine Gewährleistungsfrist von 12 Monaten. Ausgenommen davon sind Leuchtmittel sowie Sicherungen. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn in der beanstandeten Ware nicht vom Lieferanten bezogene Teile, Betriebsgeräte oder Zubehör verwendet wurden oder wenn die gelieferte Ware von Dritten nicht vorschriftsmäßig eingebaut oder vom Besteller ordnungswidrig betrieben worden ist, bzw. wenn ein vom Lieferanten nicht autorisiertes Unternehmen Eingriffe an gelieferten Produkten vornimmt.
10.Anwendbares Recht / Gerichtstandsvereinbarung
Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Als Gerichtsstand wird ausschließlich Dresden vereinbart.
11. Sonstiges
Änderungen oder Ergänzungen eines Vertrages bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrages rechts unwirksam sein oder werden, so soll dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Die ungültige Bestimmung wird in diesem Fall durch eine andere Bestimmung ersetzt, die dem Gehalt der rechts unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.